Für die Immobilienbewertung erforderliche Unterlagen
Um eine fundierte Wertermittlung oder ein fundiertes Wertgutachten erstellen zu können, sind im Vorfeld zahlreiche Daten und Unterlagen zu beschaffen sowie umfangreiche Recherchen und Erhebungen zum Grundstück und dem aufstehenden Gebäude durchzuführen. Die Qualität eines Gutachtens hängt wesentlich von der Berücksichtigung aller wertrelevanten Unterlagen, Daten und Fakten ab, weshalb gerade dieser Rechercheleistung und der Qualität der benötigten Unterlagen erhöhte Bedeutung zukommt.
Folgende Unterlagen, Angaben und Daten werden beispielsweise für eine Wertermittlung oder ein Wertgutachten benötigt (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist je nach Objektart (Eigentumswohnung/ Mietwohnhaus/ Gewerbeobjekt u.ä.) oder Gutachtenzweck (siehe Bewertungsanlässe) entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen:
- Grundbuchauszug (wenn möglich nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Unterlagen aus der Bauakte, z.B.
- Genehmigungsunterlagen wie Baugenehmigung, Rohbau- und Gebrauchsabnahmeschein,
- Gebäudepläne wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten,
- Baubeschreibung sowie
- Flächenberechnungen, Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, der Nutzfläche und der Bruttogrundfläche u.ä.
- Behördliche Auskünfte zu Baulasten,
- Erschließungsbeiträgen,
- Kommunalabgaben,
- Denkmaleigenschaft,
- bauordnungs- und planungsrechtlicher Zustand,
- Altlasten,
- öffentliche Förderung
- Auskünfte zu dinglichen Rechten und Belastungen (Eintragungen in Abt. II im Grundbuch mit den entsprechenden Eintragungsbewilligungen aus der Grundakte)
Ggf. ergänzende Dokumente je nach Objekt:
- Bei vermieteten Objekten der Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag/ -verträge
- Aufstellung über die erzielten Nettomieteinkünfte/ Bewirtschaftungskosten u.ä.
- Bei Wohnungseigentum außerdem der aktuelle Wirtschaftsplan sowie die
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen,
- ggf. die Teilungserklärung und
- der Aufteilungsplan u.ä.
- Energieausweis
- Kaufvertrag
- Kostenvoranschlag
- Einheitswertbescheid/ Bescheid über die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Bei Objekten mit Denkmaleigenschaft Auszug aus der Denkmalliste
- Bei Eintragungen in Abt II des Grundbuchs die jeweiligen Eintragungsbewilligungen aus der Grundakte
- Gesetzlich begründete Rechte und Belastungen (Beschränkung aufgrund des BGB)
- Sonstige öffentlich – rechtliche Belastungen, Rechte und Beschränkungen
Wir beraten Sie gerne dazu, welche Unterlagen Sie für eine Immobilienbewertung benötigen und wo Sie diese erhalten. Gerne sind wir Ihnen bei der Zusammenstellung und Beschaffung behilflich! Sprechen Sie uns einfach an.
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Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“
Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ unterstützt das Bundesministerium Hauseigentümer bei der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude
Produktverbesserungen Energieeffizient Sanieren
Produktverbesserungen zum 01.08.2015 der KfW im Bereich Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Sachverständigenbeweis ab dem 01.11.2015
Der Sachverständigenbeweis bestimmt unter anderem maßgeblich die Dauer gerichtlicher Verfahren