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      Bautechnische Beweissicherung in Aachen

       

      Bei anstehenden Baumaßnahmen ist es ratsam, bereits im Vorfeld eine Beweissicherung zu erstellen. Diese dokumentiert vorhandene Schäden und grenzt diese zu eventuellen durch die Baumaßnahme verursachte Schäden ab. Mit einer Beweissicherung werden Ansprüche begründet und es können Streitigkeiten vermieden bzw. auf einer sachlichen Ebene geführt werden. Nach Abschluss der  Baumaßnahme ist es schwierig, aufwändig und oft unmöglich, den alten Riss vom Neuschaden zu unterscheiden.

      Beweissicherungen – nicht zu verwechseln mit dem „selbständigen Beweisverfahren“ – werden in der Regel im Vorfeld von Baumaßnahmen durchgeführt. Hierbei wird der Zustand von Bauwerken zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Beginn der geplanten Baumaßnahme dokumentiert.

      Sollten dann im Zuge der Baumaßnahme Schäden oder Veränderungen festgestellt werden, kann der bemängelte Zustand mit dem Zustand vor Beginn der Maßnahmen verglichen werden.

      Die Beweissicherung kann sowohl vom Bauherrn oder Bauausführenden wie auch von den an die Baustelle angrenzenden Nachbarn veranlasst werden. Der Ausführende sichert sich mittels Beweissicherung vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen. Der Nachbar hingegen kann im umgekehrten Fall seine Schadensersatzansprüche eindeutig begründen.

      In jedem Fall hilft die Beweissicherung aber die Situation zu visualisieren und zu versachlichen. Das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die hiermit verbundenen Zeitverluste und Kosten werden deutlich gemindert.

      Der Begriff der Beweissicherung ist nicht definiert. Das bedeutet, dass der Umfang der zu erbringende Leistung vorab festzulegen ist. Art und Umfang der Beweissicherung sind hierbei in der Regel auf die Bedeutung des beweiszusichernden Objektes und auf die durch die Baumaßnahme ggf. zu erwartenden Risiken abzustimmen.

      In vielen Fällen reicht eine Bauzustandsdokumentation in Form einer Fotodokumentation schon aus.

      Schäden wie z.B. Risse werden mittels angelegtem Rissbreitenmaßstab eindeutig festgehalten. Ebenso können Nässeschäden mittels Feuchtigkeitsmessungen belegt werden. Sonstige mögliche Leistungen im Rahmen einer Beweissicherung:

      • Erstellung bzw. Beschaffung von Planunterlagen (ggf. nach einem Grobaufmaß)
      • Erfassung aller wesentlichen Gebäudebereiche
      • Aufstellen eines Raumbuches
      • Beschreibung der Oberflächenbehandlung der besichtigten Räume
      • Beschreibung der ermittelten Schäden
      • Angabe zu typischen Rissbreiten und Rissversätzen mit Dokumentation des jeweiligen Messortes
      • Rissmonitore anbringen oder Gipsmarken setzen
      • Zeichnerische / fotografische Dokumentation typischer Rissverläufe, ebenfalls wiederum mit Positionsangabe
      • Höhenmesspunkte und Verschiebungsmesspunkte festlegen z.B. im Zusammenhang mit Unterfangungen
      • usw.  ……

      Für detaillierte Fragen zur Beweissicherung stehen wir Ihnen als Gutachter gerne zur Verfügung.
      Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns auf kurzem Wege an:

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