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      Gutachten über Bauschäden

       

      Wir begutachten Mängel und Bauschäden an Bauwerken und erarbeiten für Sie sinnvolle Lösungen zur Beseitigung dieser Probleme. Eine Begutachtung kann gegebenenfalls helfen, Ihre Ansprüche zu sichern.

      Erstellung von Gutachten über Bauschäden oder bauliche Mängel



      Was ist ein Baumangel?

       

      Gemäß § 633 BGB hat der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

      • Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat.
      • Soweit die Beschaffenheit eines Werks nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich, Vertragskonformität vorausgesetzt, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
      • Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.

      Ein Baumangel ist somit eine Abweichung vom Sollzustand, d.h. dass der Eintritt eines Schadens nicht Voraussetzung für das Vorhandensein eines Mangels ist. Mängel können auch dann bestehen, wenn ein Schaden nicht oder noch nicht eingetreten ist oder Abweichungen zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Werks bestehen.


      Was ist ein Bauschaden?
      Wodurch entstehen Bauschäden?

       

      Ein Bauschaden ist die Verschlechterung des Immobilienzustands durch ein schädigendes Ereignis, z.B. infolge eines Baumangels. Ein Bauschaden kann jedoch auch andere Ursachen haben und z.B. durch einen Leitungsrohrbruch bedingt sein.

      Schäden an Gebäuden sind so alt wie die Bautechnik. Ursachen sind i.d.R. mangelhafte Ausführung, fehlerhafte Planung, Fehlverhalten der Bewohner, mangelhafte Materialien sowie fehlende Wartung und Instandhaltung. Anscheinend ist das Ausmaß der Schäden in den letzten Jahren gestiegen. Ursachen sind der zunehmende Kosten- und Zeitdruck auf die Ausführenden, ein ständiger Innovationsschub im Bereich der verwendeten Materialien, die gestiegenen Anforderungen an die Gebäude und die damit stetig steigende Komplexität der Aufgaben.

      Ein jeder kennt daher leider die Klassiker unter den Bauschäden: Feuchtigkeitsschäden, Schimmel und Rissbildung.


      Bauschäden vermeiden

       

      Das Risiko von Bauschäden lässt sich neben einer sorgfältigen Planung durch eine unabhängige Bauüberwachung reduzieren. Die Ausführung der Arbeiten wird überwacht und Fehler in der Planung können noch rechtzeitig erkannt werden. Die vermeintlich zusätzlichen Kosten werden durch die Fehlerreduzierung oft mehrfach eingespart.


      Das vom Sachverständigen erstellte Bauschadensgutachten:

       

      Ein von einem öffentlich bestellten und vereidigte Sachverständigen erstelltes Bauschadensgutachten ist eine unparteiische, begründete, für Dritte und Sachkundige nachvollziehbare Beurteilung von Zuständen oder Geschehnissen durch einen Sachkenner.

      Der Sachverständige wird i.d.R. beauftragt, weil dem Auftraggeber die eigene Sachkunde fehlt oder Zweifel an dessen eigener Objektivität bestehen könnten.

      Die Fragestellung und der Untersuchungsrahmen werden hierbei durch den Auftraggeber festgelegt.

      Daraus ergeben sich folgende Forderungen für die Form des Sachverständigengutachtens:

      • Beschränkung auf die Aufgabenstellung
      • Wahrung der Objektivität
      • Begründete und für nicht Sachkundige nachvollziehbare Darstellungen
      • Auftraggeber, Aufgabenstellung und Untersuchungsrahmen müssen für Dritte erkennbar bleiben

      Die Tätigkeitsfelder des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden:

       

      Nach Auftraggebern:

      • Im Auftrag des Gerichts
      • im selbständigen Beweisverfahren
      • im Rechtsstreit
      • Als Parteigutachter / Berater
      • Als Versicherungsgutachter
      • Als Schiedsgutachter

      Nach Aufgabenstellung:

      • Klärung von Streitfällen in Baumangelsachen und Bauschadensachen (Beurteilung der Schadensart, des Schadensumfangs, der Schadensursache; Nachbesserungen, Nachbesserungsart, Nachbesserungskosten; Fragen der Verantwortlichkeit; …)
      • zwischen den am Bau Beteiligten
      • nach dem Kauf / Verkauf von Immobilien
      • bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
      • bei Mietstreitigkeiten
      • Bauzustandsdokumentationen (Feststellung eines Bauzustandes vor Baumahnahmen)
      • Abnahme von Bauleistungen
      • Mangeldokumentation vor Ablauf der Gewährleistung
      • Sanierungsplanung
      • Beratungsleistungen (Detailplanung, Bauphysik, Baubegleitende Qualitätsüberwachung)

      Hier sind wir für Sie tätig

       

      Unser Sachverständigenbüro in Nordrhein – Westfalen ist in Aachen und der Städteregion Aachen sowie in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf tätig, vor allem aber im Regierungsbezirk Köln. Unser Büro hat seinen Hauptsitz in Aachen.

      Aachen liegt im Grenzgebiet zu den Niederlanden und Belgien (Euregio – Maas – Rhein) am Nordrand der Eifel bzw. des Rheinischen Schiefergebirges. Nahe gelegene größere Städte sind auf deutscher Seite Köln, Düsseldorf, Duisburg, Bonn, Mönchengladbach, Krefeld und Leverkusen. Außerdem grenzt Aachen im Norden und Osten an einen städtischen Verdichtungsraum, zu dem die Städte Herzogenrath, Übach – Palenberg, Alsdorf, Baesweiler und Würselen nördlich, Eschweiler nordöstlich und Stolberg östlich der Stadt gehören. Aachen liegt im Dreiländereck Deutschland – Belgien – Niederlande, im Zentrum der Euregio-Maas-Rhein.

      Von hier aus deckt unser Büro den Zuständigkeitsbereich der IHK Aachen im Regierungsbezirk Köln und der Architektenkammer NRW im Regierungsbezirk Düsseldorf ab.

      öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Ingenieure

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