0241 400286-0 info@rs-ingenieure.com

      Gebäudedokumentation

       

      Zur Erstellung eines Gutachtens sind zahlreiche Unterlagen und Daten im Vorfeld zu beschaffen und zu recherchieren, damit wir uns von Ihrer Immobilie ein umfassendes Bild machen können und Ihnen die bestmögliche Beratung und Begutachtung bieten können.

      Bei einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sind alle rechtlichen und sonstigen Eigenschaften des zu begutachtenden Objekts zu berücksichtigen.

      Folgende Unterlagen und Informationen sind erforderlich:

       

      Gebäudepläne und Flächenberechnungen

      In den meisten Fällen liegen den Gebäudeeigentümern Gebäudepläne und dergleichen in Form einer Hausakte vor. Wenn sich dort keine Unterlagen mehr finden lassen, finden wir in aller Regel Planunterlagen und Flächenberechnungen bei den zuständigen Bauämtern der Gemeinde (Bauakte). Diese Unterlagen sind für die weitere Begutachtung von besonderer Bedeutung, da sie zur Vorbereitung und Vereinfachung des Ortstermins dienen und aus ihnen in aller Regel die Wohn- und Bruttogrundfläche abgeleitet werden kann. Sollten Ihnen keine Unterlagen vorliegen und auch keine Bauakte bei der Gemeinde vorhanden sein, was insbesondere bei älteren Gebäuden durchaus vorkommt, fertigen wir im Ortstermin vermasste Grundrissskizzen als weitere Bearbeitungsgrundlage.

       

      Angaben zum Planungs- und Baurecht

      Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und was setzt dieser fest (§ 30 BauGB bzw. § 33 Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung). Oder beurteilt sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 (Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bzw. nach § 35 BauGB (Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich). Wie ist das Grundstück im Flächennutzungsplan der Stadt oder Gemeinde dargestellt. Im Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde ihre beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar, so dass ggf. Rückschlüsse auf eine künftige Gebiets- oder Grundstücksnutzung möglich sind.

       

      Amtliche Verzeichnisse, Dokumente und sonstige Verträge

      Um die rechtlichen und sonstigen Eigenschaften vollständig einschätzen zu können, sind außerdem verschiedene amtliche Verzeichnisse einzusehen und auszuwerten. Dies sind:

      • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
      • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
      • Auskunft zu Erschließungsbeiträgen nach § 127 BauGB und Beiträge nach KAG § 8
      • Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster
      • Grundbuchauszug und bei Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs ggf. Einsicht in die Grundakte
      • sonstige Verträge, deren Inhalte im Grundbuch nicht dinglich gesichert sind, können bei Bedarf ebenfalls wertmäßig ausgewertet werden
      • Mietverträge, sofern die Vertragsinhalte wertrelevant sind, z.B. bei Mietbindungen o.ä.
      • sowie sonstige Verträge und Vereinbarungen im Einzelfall

       

      Die Sachverständigen Richter und Schmitz stehen Ihnen für Ihr Gebäudegutachten oder auch bei Fragen zur Gebäudedokumentation gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an.

      öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Ingenieure

      Aktuelles