Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie werden Eigentümer, Mieter und Pächter von Wohngebäuden und Wohnungen von Experten dabei unterstützt, die in ihren Gebäuden vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu finden und zu nutzen.Es werden ihnen individuelle Maßnahmenpakete vorgeschlagen, mit denen sie den Energieverbrauch verringern können. Ob es dabei um die Modernisierung der Heizungsanlage, der Fenster oder die Dämmung der Fassade geht – die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu berechnen ist Teil der Beratung und zeigt, wann sich die Investitionen bezahlt machen. Dabei können Zuschüsse für die Beratung in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten, beantragt werden. Außerdem kann ein weiterer Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro beantragt werden.
Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“
von Richter + Schmitz | Okt 24, 2017 | Energieberatung