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      KFW – Zuschüsse und Bescheinigungen

       

      KFW – Zuschüsse und Bescheinigungen – ein Überblick:


      Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152

       

      Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes bei bestehenden Wohngebäuden.

      Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfangreiche Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus.

      Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

      • Wärmedämmung von Wänden
      • Wärmedämmung von Dachflächen
      • Wärmedämmung von Geschossdecken
      • Erneuerung der Fenster und Außentüren
      • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
      • Erneuerung der Heizungsanlage
      • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern diese älter als zwei Jahre sind)

      Bei Nachweis der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

      Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus erhalten Sie einen Tilgungszuschuss in folgender Höhe:

      • KfW-Effizienzhaus 55:                22,5 % des Zusagebetrages
      • KfW-Effizienzhaus 70:                17,5 % des Zusagebetrages
      • KfW-Effizienzhaus 85:                12,5 % des Zusagebetrages
      • KfW-Effizienzhaus 100:              10,0 % des Zusagebetrages
      • KfW-Effizienzhaus 115:               7,5 % des Zusagebetrages
      • KfW-Effizienzhaus Denkmal:      7,5 % des Zusagebetrages

      Die Bemessungsgrundlage für den Kreditbetrag ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.

      Der maximale Kreditbetrag beträgt 75.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW- Effizienzhaus bzw. 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen.

      Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de.

      Natürlichen Personen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm Energieeffizient Sanieren aufnehmen, steht ggf. alternativ die Zuschussvariante (Programmnummer 430) zur Verfügung.

      Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden.

      Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

      Förderfähige Investitionskosten sind die durch die fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Sachverständigen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).

      Neu entstehende Wohneinheiten werden ausschließlich im Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) gefördert.

      Eine energetische Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung.

      Wir sind als anerkannte, unabhängige Energieberater /Sachverständige unter (www.energie-effizienz-experten.de) in der Expertenliste in der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gelistet.

      Für eine „Vor-Ort-Beratung“ gibt es zusätzliche Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de). Auch für dieses Programm sind wir als förderberechtigte Energieberater in der Expertenliste in der Kategorie „Förderprogramme des BAFA“ unter (www.energie-effizienz-experten.de) zugelassen.

      Weitere Maßnahmen z.B. zur Einbruchsicherung (Informationen finden Sie unter www.k-einbruch.de) und Barrierereduzierung (vergleiche Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“, Programmnummer 159) können als Maßnahmenkombination durchgeführt werden.

      Der Sachverständige führt eine energetische Fachplanung gemäß den Programmbedingungen dieses Merkblattes einschließlich Anlagen durch und erstellt die „Online-Bestätigung zum Antrag“.

      Nach Abschluss der Sanierung prüft der Sachverständige die programmgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ beschrieben.

      Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen externen und unabhängigen Sachverständigen gewährt die KfW einen zusätzlichen Zuschuss im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programmnummer 431).

      Mit einer Förderzusage im Programm 151/152 haben Sie einen Anspruch auf eine Förderung der Baubegleitung, sofern die Förderbedingungen im Programm 431 eingehalten werden. Der Zuschuss ist nach Abschluss des Vorhabens separat zu beantragen.

      Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, z. B. Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

      Weitere Hinweise zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter www.kfw.de


      Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)

       

      Im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes werden bei bestehenden Wohngebäuden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden bezuschusst. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfangreiche Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus.

      Folgende Einzelmaßnahmen werden bezuschusst:

      • Wärmedämmung von Wänden
      • Wärmedämmung von Dachflächen
      • Wärmedämmung von Geschossdecken
      • Erneuerung der Fenster und Außentüren
      • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
      • Erneuerung der Heizungsanlage
      • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern diese älter als zwei Jahre sind)

      Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderungen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und der Durchführung von Einzelmaßnahmen können folgende Investitionszuschüsse gewährt werden:  

      • KfW-Effizienzhaus 55: 25 % der förderfähigen Investitionskosten
      • KfW-Effizienzhaus 70: 20 % der förderfähigen Investitionskosten,
      • KfW-Effizienzhaus 85: 15 % der förderfähigen Investitionskosten,
      • KfW-Effizienzhaus 100: 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten,
      • KfW-Effizienzhaus 115: 10 % der förderfähigen Investitionskosten,
      • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 10 % der förderfähigen Investitionskosten,
      • Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Investitionskosten

      Bemessungsgrundlage für die Zuschusshöhe ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.

       

      Höhe der Zuschüsse 

      Die förderfähigen Investitionskosten können bis maximal 75.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bezuschusst werden.

      Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 EUR werden nicht ausgezahlt.

      Natürlichen Personen, die für die Finanzierung einen Kredit aus dem Programm Energieeffizient Sanieren aufnehmen wollen, steht ggf. alternativ die Kreditvariante (Programmnummer 150/151) zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten bezuschusst werden. Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

      Förderfähige Investitionskosten sind die durch die fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Sachverständigen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).

      Neu entstehende Wohneinheiten werden ausschließlich im Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) gefördert.

      Eine energetische Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung.

      Wir sind als anerkannte, unabhängige Energieberater /Sachverständige unter (www.energie-effizienz-experten.de) in der Expertenliste in der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gelistet.

      Für eine „Vor-Ort-Beratung“ gibt es zusätzliche Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de).

      Auch für dieses Programm sind wir als förderberechtigte Energieberater in der Expertenliste in der Kategorie „Förderprogramme des BAFA“ unter (www.energie-effizienz-experten.de) zugelassen.

      Weitere Maßnahmen z.B. zur Einbruchsicherung (Informationen finden Sie unter www.k-einbruch.de) und Barrierereduzierung (vergleiche Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“, Programmnummer 159) können als Maßnahmenkombination durchgeführt werden.

      Der Sachverständige führt eine energetische Fachplanung gemäß den Programmbedingungen dieses Merkblattes einschließlich Anlagen durch und erstellt die „Online-Bestätigung zum Antrag“.

      Nach Abschluss der Sanierung prüft der Sachverständige die programmgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ beschrieben.

      Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen externen und unabhängigen Sachverständigen gewährt die KfW einen zusätzlichen Zuschuss im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programmnummer 431).

      Mit einer Förderzusage im Programm 431 haben Sie einen Anspruch auf eine Förderung der Baubegleitung, sofern die Förderbedingungen im Programm 431 eingehalten werden. Der Zuschuss ist nach Abschluss des Vorhabens separat zu beantragen.

      Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, z. B. Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

      Weitere Hinweise zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter www.kfw.de


      Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung

       

      Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird ab dem 01.06.2014 im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 EUR pro Vorhaben gewährt.
      Als Vorhaben gilt die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus oder die Durchführung von Einzelmaßnahmen an einem Wohngebäude. Ein Zuschussbetrag unter 300 EUR wird nicht ausgezahlt.
      Die KfW bezuschusst die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus oder für die Durchführung von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden unter der Voraussetzung, dass dieser Sachverständige in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist.
      Der Sachverständige plant das energetische Gebäudekonzept für die geförderten energetischen Maßnahmen. Auf Grundlage der durchgeführten Planung erstellt der Sachverständige die „Online-Bestätigung zum Antrag“ (Kreditvariante) bzw. den „Online-Antrag“ (Zuschussvariante).
      Der Sachverständige begleitet die Ausführung der geförderten energetischen Maßnahmen und prüft deren programmgemäße Durchführung. Nach Abschluss der Sanierung erstellt der Sachverständige die „Bestätigung nach Durchführung“ (Kreditvariante) bzw. den „Verwendungsnachweis“ (Zuschuss- variante).
      Die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ist durch den Sachverständigen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Bauherrn zu übergeben.
      Neben den Mindestanforderungen können weitere Leistungen durch den Sachverständigen erbracht werden, die auch in diesem Programm förderfähig sind.
      Die Kombination des Zuschusses mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 151/152, 430) sowie weiteren öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern die Summe der Förderzusagen die förderfähigen Aufwendungen für die Leistungen des Sachverständigen nicht übersteigt.
      Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung gemäß der Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152), Investitionszuschuss (430) „Technische Mindestanforderungen“ erforderlich sind. Darüber hinaus sind weitere Leistungen in diesem Programm förderfähig. Hierzu zählen insbesondere auch Leistungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle im Zusammenhang mit der Umsetzung der energetischen Maßnahmen.

      Förderumfang:
      Energetische Fachplanung – Bestandsaufnahme (Gebäude und Anlagen) auf Basis von Plänen, sonstigen Dokumentationen oder Datenaufnahme vor Ort

      • Detaillierte Aufnahme und Kontrolle des Bestands (wie z. B. von vorhandenen Lüftungskanälen hinsichtlich Rohrführung, Schallentkopplung, Dichtheit und Verschmutzung)
      • Messtechnische Untersuchungen als Unterstützung für die Erstellung eines energetischen Gebäudekonzeptes
      • Entwicklung geeigneter Konzepte zum KfW-Effizienzhaus oder zur Durchführung von Einzelmaßnahmen
      • Aufstellen eines Sanierungsablaufplans
      • Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzeptes (Wärmeschutz- und Anlagenkonzept)
      • Zusätzliche Bewertungen und Analysen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Ökorelevanz und kumulierten Energieaufwand der Effizienzmaßnahmen
      • Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes mit energiesparenden Leuchtmitteln
      • Beratung und Abstimmung des energetischen Gesamtkonzeptes mit dem Auftraggeber
      • Abstimmung der Systemauswahl mit dem Auftraggeber und ggf. weiteren Planungsbeteiligten (Objektplaner, Haustechnik- und Tragwerksplaner) zur Bestimmung von Bauteilaufbauten und Anlagenkomponenten
      • Aufstellen der Berechnungen zum Nachweis
      • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
      • Nachweis der Wärmebrücken (Gleichwertigkeitsnachweis oder detaillierte Berechnung)
      • Detailplanung zur Wärmebrückenminimierung
      • Feuchtetechnische Untersuchung von Wärmebrücken und Bauteilen
      • Detaillierte Berechnungen zum Wasserdampfdiffusionsverlauf kritischer Bauteile
      • Luftdichtheitskonzept
      • Detailplanung zum Luftdichtheitskonzept
      • Lüftungskonzept
      • Bestimmung lüftungstechnischer Maßnahmen
      • Thermische Solarsimulation
      • Ermittlung des Stromertrags einer Photovoltaikanlage
      • Prüfung eines Zertifikats über den Primärenergiefaktor von Nah- /Fernwärmenetzen
      • Ermittlung des Primärenergiefaktors für kleine Wärmenetze
      • Überprüfung und ggf. Optimierung der Leitungslängen der Heizungs- und Trinkwarmwasseranlage
      • Ermittlung von Varianten und Alternativlösungen zum sommerlichen Wärmeschutz
      • Zusammenstellen und Übergabe von Parametern aus der Effizienzhausberechnung und Einzelnachweisen an weitere Planungsbeteiligte (Objektplaner, Haustechnik- und Tragwerksplaner)
      • Beratung und Unterstützung der Planungsleistungen der weiteren Planungsbeteiligten (Objektplaner, Haustechnik- und Tragwerksplaner)
      • Bewertung von Planungsvorschlägen weiterer Planungsbeteiligter
      • Werkplanung
      • Fortschreibung von Bilanzierung und Nachweisen zur Anpassung an die Ergebnisse der Werkplanung
      • Dimensionierung Wärmeerzeuger
      • Dimensionierung Lüftungsanlage
      • Berechnungen zum hydraulischen Abgleich
      • Aufstellen der förderfähigen Kosten oder Mitwirkung bei der Aufstellung
      • Erstellung einer nutzerspezifischen Energieverbrauchsprognose auf Basis der geplanten energetischen Maßnahmen
      • Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs mit den energetisch relevanten Kenngrößen als Grundlage zur Angebotseinholung
      • Unterstützung bei der Angebotseinholung / Ausschreibung
      • Aufstellen von Textvorschlägen für Leistungsbeschreibungen
      • Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
      • Prüfung der Leistungsverzeichnisse Dritter auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen
      • Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen
      • Aufstellen eines Preisspiegels oder Mitwirkung bei der Anfertigung
      • Bewertung der Angebote und Darstellung von energiebedingten Mehr- kosten
      • Teilnahme an Bietergesprächen
      • Beratung zur Auftragsvergabe
      • Fortschreibung von Bilanzierung und Nachweisen zur Anpassung an die Ergebnisse der Auftragsvergabe
      • Aufstellen eines Bauzeitenplans oder Mitwirkung bei der Anfertigung
      • Koordination des Bauablaufs oder Unterstützung bei der Koordination
      • Teilnahme an Baubesprechungen der Bauleitung und ausführenden Fachunternehmen
      • Bewertung von Änderungs- und Alternativvorschlägen durch die Fachunternehmen
      • Ausarbeitung von Alternativlösungen bei unvorhersehbaren Konstruktionsänderungen aus vorgefundener Bausubstanz
      • Prüfung von Herstellernachweisen und Produktdatenblättern auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen
      • Baustellenbegehungen zur Überprüfung der Übereinstimmung der ausgeführten energetischen Maßnahmen mit der Planung
      • Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerken
      • Dokumentation der Prüfungen vor Ort (Protokolle, Bautagebuch, Fotodokumentation, u.a.)
      • Baubegleitende Leckageortung mittels Luftdichtheitsmessung zur Überprüfung neu eingebauter Luftdichtheitsschichten
      • Luftdichtheitsmessung im Nutzungszustand
      • Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle nach Umsetzung der Maßnahmen
      • Durchführung oder Überprüfung der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
      • Einregulierung der Lüftungsanlage oder Überprüfung der Einregulierung
      • Begleitung bei Übergabe und Inbetriebnahme der Anlagentechnik
      • Ergänzende technische Einweisung in die energetische Haus- und Regelungstechnik
      • Baubegleitende Kostenkontrolle
      • Rechnungsprüfung
      • Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen
      • Abnahmeprotokolle oder Unterstützung bei der Anfertigung
      • Prüfung von Bestätigungen der Fachunternehmen (Unternehmererklärung, Bestätigungen über spezifische energetische Ausführungen, u.a.)
      • Fortschreibung von Bilanzierung und Nachweisen zur Anpassung an die Ergebnisse des fertiggestellten Gebäudes
      • Aufstellen eines Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude
      • Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensabschluss
      • Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
      • Dokumentation der energetischen Fachplanung und Baubegleitung

      Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit allen im Rahmen der KfW-Programme relevanten Unterlagen, wie z. B.:

      • Vollständige Berechnungsunterlagen
      • aktualisierte Effizienzhausberechnung
      • aktualisierte detaillierte Nachweise (z. B. Nachweise über Wärmebrücken, solarthermische Simulation, u.a.)
      • aktualisierte Gebäudepläne
      • Sämtliche Bestätigungen und Nachweise Dritter, wie z. B. :
      • Unternehmererklärung
      • VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich
      • Protokoll zur Einregulierung der Heizungsanlage
      • Protokoll zur Einregulierung der Lüftungsanlage
      • Nachweis zur messtechnischen Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle bzw.
      • Zertifikat und Messprotokoll zur Luftdichtheitsmessung
      • Sämtliche Belege über eingebaute Materialien und Produkte wie z. B.:
      • Herstellernachweise
      • Produktdatenblätter
      • Lieferscheine
      • Dokumentation der vor Ort erfolgten Prüfung der Ausführung, z. B. mittels:
      • Baustellenprotokolle
      • Bautagebuch
      • Fotodokumentation
      • Dokumentation der Prüfung der förderfähigen Maßnahmen
      • Abnahmeprotokolle und Hinweise zur Gewährleistung
      • Gebäudeenergieausweis

      Sonstige Leistungen nach Vorhabensabschluss:

      • Erstellung einer Bauherrenfibel zum Nutzerverhalten
      • Anfertigung individueller Gebrauchsanweisungen für den Bauherren
      • Ausarbeitung eines Wartungsfahrplans
      • Monitoring und Nachregulierung der energetischen Anlagentechnik zur Erfolgskontrolle und Optimierung

      Nachfolgend aufgeführte Leistungen können auch dann mitgefördert werden, wenn sie von unabhängigen Fachplanern erbracht werden, die nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (nachfolgend: Energieeffizienz-Expertenliste) unter www.energie-effizienz-experten.de eingetragen sind. Dabei darf der Fachplaner weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln.
      Die Leistungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen erbracht werden und sind von einem Sachverständigen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist, auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit zu überprüfen. Die Prüfung ist entsprechend zu dokumentieren.
      Leistungen unabhängiger Fachplaner

      • Fachplanung zur Technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)
      • Entwicklung eines energetischen Anlagenkonzeptes, Untersuchung von Varianten hinsichtlich der Effizienz und Wirtschaftlichkeit
      • Aufstellen eines detaillierten Lüftungskonzeptes
      • Planung und Dimensionierung der energetischen Anlagen (z. B. Auslegung der Lüftungsanlage, Dimensionierung eines BHKW)
      • Thermische Gebäude- und Anlagensimulation
      • Berechnungen zum hydraulischen Abgleich
      • Ermittlung des Primärenergiefaktors für kleine Wärmenetze
      • Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe der energetischen Anlagentechnik
      • Fachbauleitung zur Überwachung der Ausführung der energetischen Anlagentechnik
      • Fachplanung zur thermischen Bauphysik
      • Detaillierte Berechnung der Wärmebrücken
      • Feuchtetechnische Untersuchung von Wärmebrücken und Bauteilen
      • Detailliertes Luftdichtheitskonzept
      • Sonstige detaillierte bauphysikalische Untersuchungen (z. B. Simulationen zum Feuchtetransport in Bauteilen)

      öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Ingenieure

      Aktuelles