Der Sachverständigenbeweis bestimmt unter anderem maßgeblich die Dauer gerichtlicher Verfahren (im Mittel 12 – 20 Monate vom Beweisbeschluss bis zur Erstattung des letzten Gutachtens). Damit nimmt der Sachverständigenbeweis durchschnittlich 40 % der gesamten Verfahrensdauer in Anspruch.
Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW möchte mit seiner Arbeit zu einer zügigen und qualtitativ hochwertigen Erstattung gerichtlicher Sachverständigengutachten beitragen. Dazu werden nun den Richtern im Rahmen Ihrer Tätigkeit neue Vordrucke und Formulare angeboten, die ab dem 01.11.2015 im „Textsystem Justiz“ zur Verfügung stehen (siehe auch http://www.qzsv.justiz.nrw.de) und verwendet werden können.
Folgende Formulare wurden grundlegend überarbeitet:
- Auftragsschreiben (ZP 22)
- Antrag auf besondere Vergütung gem. § 13 Abs. 1 JVEG
- Beweisbeschluss
- Antrag auf Urteilsabschrift
- Feedbackbogen zur Gutachtenerstattung
Dem Qualitätszirkel Sachverständigenwesen gehören an:
- Justizministerium NRW
- Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln
- Justizakademie NRW
- Industrie- und Handelskammer NRW
- Handwerkskammer NRW
- Ingenieurkammer NRW
- Architektenkammer NRW
- Landwirtschaftskammer NRW
- Institut für Sachverständigenwesen e.V.
- Ärzte- und Psychotherapeutenkammer NRW