Gutachten bei Versicherungsschäden
z.B. bei:
- Leitungswasser-, Sturm-, Hagel-, Blitzschäden
- Brand- und Elementarschäden, wie Hochwasser u.ä.
- Haftpflichtschäden
Im Schadensfall bietet der Versicherer dem Versicherungsnehmer Hilfe und leistet im Rahmen der Schadensregulierung Entschädigung.
Hierzu benötigt der Versicherer kurzfristig den Überblick über die Schadenursache der Versicherungsschäden, die Deckungspflicht und die Schadenhöhe.
Eine schnelle und objektive Begutachtung aus der technischen Sicht des Sachverständigen ist daher meist unerlässlich.
Durch ein nachvollziehbares Gutachten mit angefügter Fotodokumentation wird das Schadenereignis für den Versicherer und den Geschädigten transparent aufbereitet.
Eine schnelle und effektive Schadenabwicklung bei Versicherungsschäden gewährleistet eine hohe Zufriedenheit des Versícherungsnehmers, verhindert ggf. weitere Folgekosten sowie falsche oder nicht zielführende Schadenbeseitigungsmaßnahmen.
Die besondere Fachkunde des Sachverständigen gewährleistet:
- eine ausführliche Schilderung zum Schadenhergang
- eine Schadenanalyse mit rekonstruiertem Ablauf (zeitlicher Verlauf und Witterungsverhältnisse)
- Beantwortung von Fragen zur Schadenverursachung
- Angaben zum Kreis der Beteiligten, deren Verantwortung und Vertragsbeziehung (ggf. Möglichkeit des Regress)
- Fragen der Versicherungsbedingungen klären (evtl. bestehende Ausschlüsse)
- Möglichkeiten der Schadenbehebung aufzeigen (schnelle und effektive Schadenabwicklung)
- Kosten der Schadenbeseitigung schätzen (ggf. Kostenvoranschläge und Angebot prüfen)
- Wertminderung nicht behobener Schäden bestimmen
Wir beraten Sie gerne!
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Ingenieure
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Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ unterstützt das Bundesministerium Hauseigentümer bei der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude
Produktverbesserungen Energieeffizient Sanieren
Produktverbesserungen zum 01.08.2015 der KfW im Bereich Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Sachverständigenbeweis ab dem 01.11.2015
Der Sachverständigenbeweis bestimmt unter anderem maßgeblich die Dauer gerichtlicher Verfahren