BAFA – Energieberatung vor Ort
Förderbedingungen der BAFA – Energieberatung für Wohngebäude deutlich verbessert!
Die Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude wurde zuletzt am 04.02.2020 novelliert und verbesserte u.a. die folgenden Förderbedingungen wesentlich:
- Deutliche Erhöhung der Zuschüsse für die Beratungskosten auf bis zu 1.300,– Euro für Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700,– Euro für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten (maximal 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars).
- Zusätzlichen Zuschuss für Wohnungseigentümergemeinschaften in Höhe von bis zu 500,– Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichtes im Rahmen von Eigentümerversammlungen oder Sitzungen des Beirats.
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von Energiesparinvestitionen im Gebäudebereich. Die Energieberatung vor Ort nach den Richtlinien des BAFA beurteilt umfassend den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und –verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Es wird entweder ein Sanierungskonzept zur Erreichung eines BEG-Effizienzhausstandards oder ein Sanierungskonzept für Einzelmaßnahmen (Schritt-für-Schritt Sanierung) ausgearbeitet, so vermeiden Sie Fehler einer ungeplanten Sanierung. Wir stellen für Sie die wirklich sinnvollen und wirtschaftlichen Maßnahmen heraus und schlagen Ihnen sinnvolle Maßnahmenkombinationen vor.
Fördersätze und Förderbedingungen
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt i.d.R. 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Die im Falle einer energetischen Sanierung erforderliche bzw. sinnvolle Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird mit 50 % der förderfähigen Ausgaben gefördert (max. 5.000 € je Kalenderjahr und Wohngebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten).
Gefördert wird nun die Beratung für Gebäude im Bundesgebiet deren Bauantrag für das Wohngebäude mindestens 10 Jahre zurückliegt.
Energieausweise können im Rahmen der Energieberatung ebenfalls ausgestellt werden.
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Ingenieure
Aktuelles
Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“
Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ unterstützt das Bundesministerium Hauseigentümer bei der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude
Produktverbesserungen Energieeffizient Sanieren
Produktverbesserungen zum 01.08.2015 der KfW im Bereich Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Sachverständigenbeweis ab dem 01.11.2015
Der Sachverständigenbeweis bestimmt unter anderem maßgeblich die Dauer gerichtlicher Verfahren