Produktverbesserungen zum 01.08.2015 der KfW im Bereich Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Für KfW – Anträge, die nach dem 01.08.2015 bei der KfW eingehen, gelten folgende verbesserte Förderbedingungen:
Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW – Effizienzhäuser auf 100.000 €
Für KfW – Effizienzhäuser wird der Förderhöchstbetrag von 75.000 € auf 100.000 € je Wohneinheit erhöht. Damit werden künftig aufwendige Vorhaben von privaten Eigentümern an Ein- und Zweifamilienhäusern entsprechend berücksichtigt und Ihnen wird weiterhin eine 100 – prozentige Förderung für Ihre energetische Sanierung angeboten.
Förderfähiger Gebäudebestand wird erweitert
Künftig sind – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA – energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden förderfähig. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für diese Wohngebäude vor dem 01.02.2002 gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bisheriger Stichtag war der 01.01.1995)
Auch für den Investitionszuschuss (430) Energieeffizient Sanieren gelten Anpassungen
Die oben dargestellten Verbesserungen der Förderung zum Förderhöchstbetrag und Gebäudebestand werden auch für den Investitionszuschauss in Energieeffizient Sanieren zum 01.08.2015 umgesetzt. Über ein neues Merkblatt informiert die KfW rechtzeitig.