Gutachten für Privat- und Geschäftskunden
Der Privat- oder Geschäftskunde stellt in der Regel die gleichen Anforderungen bei der Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der besonderen Sachkunde, Unabhängigkeit und Redlichkeit des Sachverständigen wie z.B. ein Gericht. Denn das angeforderte Gutachten soll auch hier als Grundlage für wirtschaftliche oder prozessuale Entscheidungen dienen.
Wir helfen Ihnen dabei ihre Interessen und Standpunkte nachvollziehbar darzustellen und zu begründen. Zur Formulierung von zielführenden Beweisfragen ist die private Beauftragung eines Sachverständigen im Vorfeld von gerichtlichen Verfahren daher ebenfalls zu empfehlen.
Vorhandene Mängelzustände werden festgestellt und dokumentiert.
Das erforderliche Fachwissen zum Verständnis der vorhandenen Mängel, Bauschäden und technischen Gegebenheiten wird nachvollziehbar aufbereitet und mittels Bezug zu den Regelwerken, Normen und Gesetzen begründet. Schwierige Zusammenhänge werden auch für den Laien verständlich erläutert.
Unser begründetes Gutachten liefert Ihnen die benötigte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Aktuelles
Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“
Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ unterstützt das Bundesministerium Hauseigentümer bei der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude
Produktverbesserungen Energieeffizient Sanieren
Produktverbesserungen zum 01.08.2015 der KfW im Bereich Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Sachverständigenbeweis ab dem 01.11.2015
Der Sachverständigenbeweis bestimmt unter anderem maßgeblich die Dauer gerichtlicher Verfahren